Ab 01.01.2022 gilt für Patienten und Besucher von Arztpraxen eine FFP2-Maskenpflicht !

Ab 01.10.2022 gilt für Patienten und Besucher von Arztpraxen eine FFP2-Maskenpflicht. 

Ausnahmen gelten für Kinder unter 6 Jahren, schwerhörige/ gehörlose Personen sowie Menschen, die aus medizinischen Gründen keine FFP2-Maske tragen können (Nachweis erforderlich).

Die FFP2-Masken dürfen keinen Filter haben!

Es handelt sich um eine gesetzliche Vorgabe auf die wir keinen Einfluß haben. Um unnötigen Ärger / Diskussionen in der Praxis zu vermeiden, bitten wir alle Patienten und Besucher darum, sich an die Maskenpflicht zu halten.

Beim Besuch unserer Praxis bitten wir Sie, weiterhin folgende Hygiene-Maßnahmen unbedingt zu beachten:

  • Desinfizieren Sie bitte Ihre Hände am Eingang vor Betreten der Praxis, berühren Sie mit den Händen nicht Ihr Gesicht

  • Berühren Sie in der Praxis bitte keine Türklinken

  • Werfen Sie Taschentücher sofort nach Gebrauch in den Mülleimer und desinfizieren Sie Ihre Hände erneut

  • Kommen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin aber nicht früher, um den Aufenthalt im Wartezimmer möglichst kurz zu halten

  • Halten Sie im Wartebereich und an der Anmeldung bitte 2m Abstand zu anderen Patienten

  • Begleitpersonen, deren Anwesenheit nicht zwingend erforderlich ist, bitten wir, außerhalb der Praxis zu warten.

  • Wenn bei Ihnen Husten, Atemnot, Fieber oder Grippesymptome oder eine Störung des Geschmacks-/Geruchsinnes auftreten oder Sie engen Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten, betreten Sie die Praxis bitte nicht. Informieren Sie uns telefonisch. Wir können dann besprechen, ob ein persönliche Vorstellung in der Praxis notwendig ist.